Tunnelbeschränkungen – EU-Vorschriften für Schweizer Tunnel?
Winteranlass am 26.01.2010 an der ETH Zürich
Anfang April 2007 wurden neue internationale Beschränkungen für den Transport gefährlicher Güter durch Strassentunnel eingeführt. Die neuen ADR-Vorschriften verlangen, dass Strassentunnels einer Tunnelkategorie zugeteilt und alle Gefahrgüter einem Tunnelbeschränkungscode unterstellt werden. Was bisher national geregelt wurde, wird seither international standardisiert.
Werden die neuen Vorschriften den Forderungen nach mehr Sicherheit auf der Strasse und insbesondere in Tunnels gerecht? Lassen sie sich in der Schweiz überhaupt umsetzen?
VR&S Einladung Winteranlass 2010 (PDF)
Referatstitel und Referenten des Anlasses
«ADR Tunnelregelung gefährlicher Güter»
Ernst Winkler
Geschäftsleiter der GEFAG Gefahrgutausbildung und Beratung AG
«Tunnelsicherheit und Gefahrguttransporte»
Alex Bassler
Gruner AG
«Tunnelregelungen ADR 2007: Umsetzung in der Schweiz»
Christoph Zulauf
Ernst Basler&Partner AG
Aufzeichnungen des Anlasses
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